Файл:Wappen der Provinz Westfalen 1929.png


von der 8. Landschaftsversammlung von Westfalen-Lippe am 17 июля 1986 г. beschlossene vereinfachte Fassung

Wappen der preußischen Provinz Westfalen, beschlossen durch den 74. Westfälischen Provinziallandtag im Jahre 1929, genehmigt durch das Preußische Staatsministerium des Inneren am 8. Juni 1929, durch Beschluss der 1. Landschaftsversammlung von Westfalen-Lippe vom 15. Januar 1954 als vorläufiges Wappen des Landschaftsverbandes Фортгефюрт Вестфален-Липпе цу Мюнстер. Die Zustimmung des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen wurde mit Erlass vom 19 января 1957 г. erteilt. Am 17. Juli 1986 beschloss die 8. Landschaftsversammlung von Westfalen-Lippe die endgültige Übernahme des Westfalenwappens unter leichter Vereinfachung des Schildes. Der Beschluss fand Eingang в § 2 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes, der mit einem Muster des neu gefassten Wappens im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 42 в 14.

Die Wiedergabe des Wappens - auch in der Fassung aus dem Jahre 1929 - bzw. in einer zum Verwechseln ähnlichen Form - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu Münster.